AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten wei­teren Leistungen der “Pension am Rat­haus”. Sie können durch im Einzelfall aus­gehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGBs sind für jeden Gast in der Pension oder im Internetauftritt der Pensi­on einsehbar.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungs­zwecken bedürfen der vorherigen schriftli­chen Zustimmung der Pension.

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abge­schlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, per E-Mail, Internet oder Fax reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch die “Pension am Rathaus” kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg er­folgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande ge­kommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeit­gründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.

2.2. Vertragspartner sind die “Pension am Rat­haus”, vertreten durch Torsten und Frank Janke, und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch be­gründeten Verbindlichkeiten und alle Ver­pflichtungen aus dem Pensionsaufnahme­vertrag einzustehen.

 

3. Leistungen, Preise und Zahlungen

3.1. Die “Pension am Rathaus” ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die ver­einbarten Leistungen zu erbringen. Funktionsräume (Kellergewölbe, Garage) und Parkplätze im Hof stehen dem Gast nur im Falle einer vorherigen Zustimmung durch die Pension und nur begrenzt über die vereinbarte Zeit zur Verfügung.

3.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist grundsätzlich am Tag der Anreise in bar zu zahlen. Schecks, Kredit- oder EC-Karten können nicht angenommen werden. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.

3.3. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die „Pension am Rat­haus“ die Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltend­machung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der „Pension am Rathaus“ vorbehal­ten. Die „Pension am Rathaus“ macht bei Zahlungsrückständen von ihrem Ver-mieterpfandrecht Gebrauch und kann die Entfernung von Sachen und Gepäck auf dem Wege der Selbsthilfe kurzzeitig, bis eine Klärung herbeigeführt ist, verhindern.

3.4. Nur bei Dauergästen und Stammgästen ist Rechnungslegung möglich. Rech­nungen der “Pension am Rathaus” ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Pensi­on berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefi­nanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

3.5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Ver­tragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der “Pension am Rathaus” allgemein für der­artige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

Die vereinbarten Preise schließen die je­weilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Diese beträgt zurzeit für Übernachtungs­umsätze 7 %. Nicht betroffen sind aber solche Leistungen, die nicht unmittelbar zur Beherbergung gehören. Das gilt z. B. für das Frühstück, die Getränke aus der Minibar, der Zugang zu Kommunikations­netzen (insbesondere Telefon und Inter­net), die Überlassung von Funktionsräu­men usw. Für diese Nebenleistungen wird eine gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % ausgewiesen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen zu Gunsten oder zu Lasten des Gastes.

3.6. Die Preise können von der “Pension am Rathaus” ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leis­tung der Pension oder der Aufenthaltsdau­er der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.

3.7. Die “Pension am Rathaus” ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Si­cherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungs­termine werden schriftlich vereinbart.

 

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der “Pension am Rathaus” geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustim­mung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast ver­tragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leis­tungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2. Sofern zwischen der “Pension am Rat­haus” und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Ver­trag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum ver­einbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsver­zuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungs­erbringung vorliegt.

4.3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genom­menen Zimmern hat die Pension die Ein­nahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Auf­wendungen anzurechnen.

4.4. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

4.5. Eine Stornierung hat grundsätzlich schrift­lich (per E-Mail, Brief, Fax) zu erfolgen. Die Stornogebühren sind wie folgt gestaffelt:

Stornierungen zwischen dem
30. und 15. Tage vor dem Anreisetag: 20 %
14. und 8. Tage vor dem Anreisetag: 50 %
7. und 3. Tage vor dem Anreisetag: 70 %
binnen 48 Std. vor der reservierten Buchung bzw. bei Nichtanreise: 100%
des gesamten Rechnungsbetrages (ohne Frühstück).

 

5. Rücktritt der Pension

5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes in­nerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die “Pension am Rat­haus” in diesem Zeitraum ihrerseits be­rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzich­tet.

5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung zum vereinbarten Termin nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist die „Pension am Rathaus“ be­rechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zu­rückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Per­son des Gastes oder des Zwecks, ge­bucht werden; die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die In­anspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Si­cherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann.

5.4. Die „Pension am Rathaus“ hat den Kunden von der Ausübung des Rücktritts­rechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.5. Bei berechtigtem Rücktritt der „Pension am Rathaus“ entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1. Der Gast erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Be­reitstellung bestimmter Zimmer.

6.2. Check in:
Die Zimmer können ab 14.00 Uhr bezogen werden. Andere Anreisezeiten sind mit der Pension abzusprechen. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits einlagert werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden.

Zur besseren Disposition wird gebeten, der „Pension am Rathaus“ die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen. Sollten sich Ver­zögerungen ergeben, ist die „Pension am Rathaus“ ebenfalls rechtzeitig telefonisch darüber zu informieren. Die “Pension am Rathaus” ist berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 18.00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.

6.3. Check out:
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos einge­lagert. Erfolgt die Übergabe aus Gründen, die die Pension nicht zu verantworten hat, nach 12.00 Uhr, so werden 50 % des Zimmerpreises ohne Frühstück, nach 18.00 Uhr 100 %, berechnet.

 

7. Haftungen

7.1. Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber der “Pension am Rathaus” für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

7.2. Die “Pension am Rathaus” haftet gegen­über dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung in­folge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleich­wertiger Leistungen.

7.3. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädi­gungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der “Pension am Rathaus” bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.

7.4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf un­verzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast sei­nerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutba­re beizutragen, um die Störung zu be­heben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unver­züglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Pension Anzeige macht.

7.5. Soweit der Gast von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf den Grundstücken Jüdengasse 1 und 5 Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abge­stellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Fahrräder oder Motorräder und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.6. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich der “Pension am Rathaus”. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernom­men werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.7 Die gesondert zu vereinbarende Nutzung des Kellergewölbes ist nur möglich, wenn für das Betreten größte Vorsicht gewähr­leistet ist und Eigenverantwortlichkeit übernommen wird.

 

8. Schlussbestimmungen

8.1. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Pension: Spremberg.

8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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Pension am Rathaus

Jüdengasse 5 ∙ 03130 Spremberg
info@pension-am-rathaus-spremberg.de
Telefon: 03563 593095
Telefax: 03563 593097
Mobil: 0171 9066424

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